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DSGVO – Herausforderung und Chance für das Marketing

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) will die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen schützen, insbesondere deren Recht auf Schutz und freien Verkehrs personenbezogener Daten. In der Praxis hat das eine Reihe von organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Folge – auch für das Marketing, das häufig aber noch im Blindflug unterwegs ist.

April 2018

Lücken und Planlosigkeit bei Marketers

DSGVO

Auf die DSGVO vorbereitet sind nämlich bislang die wenigsten Unternehmen in Europa, wie eine Studie des European Business Awards (EBA) belegt: 28 Prozent der Befragten zeigen sich völlig ahnungslos. Und das, obwohl die neue Verordnung schon im Mai 2018 in Kraft tritt. So ist es kaum verwunderlich, dass mehr als ein Viertel (26 Prozent) der befragten Unternehmensleiter angaben, dass sie diese Frist nicht einhalten können.

Das größte Problem: viele Unternehmen wissen weder, wo ihre Daten gespeichert werden, noch wer Zugriff auf die personenbezogenen Daten hat. Zudem sind in etlichen europäischen Unternehmen die Löschfristen nicht bekannt. Kein Wunder also, dass es diesen Firmen schwerfällt, ihre Daten zu strukturieren und entsprechend zu bewerten. Auch Marketers stehen oftmals viele Fragezeichen ins Gesicht geschrieben: So räumen 50 Prozent der Befragten bei einer Umfrage des Chartered Institute of Marketing ein, dass sie die DSGVO und ihre Auswirkungen auf das Marketing nicht in vollem Umfang verstehen. Aber was kommt denn eigentlich auf Marketing-Spezialisten zu?

  • Schriftliche Einwilligung zur Datenerfassung: Während Konsumenten bislang automatisch durch die Nutzung einer Webseite der Datenerfassung über z.B. via Cookies zugestimmt haben, müssen sie nun ausdrücklich ihre Einwilligung geben – entweder schriftlich oder via Mausklick. Und ab sofort gehören auch genetische und biometrische Informationen zu den gesetzlich definierten „personenbezogenen Daten“. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen Benutzeroberflächen für die Zustimmung (Opt-In) implementieren, die intuitiv bedienbar sind.
  • Der „Unsubscribe“-Link: Verbraucher müssen künftig die Möglichkeit haben, ihre Einverständniserklärung zum Opt-In schnell und ohne Eingabe von irgendwelchen Zugangsdaten zu widerrufen. Wenn sie dies tun, dürfen sie ihre sämtlichen Daten mitnehmen bzw. haben das Recht auf Löschung der Informationen. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass ein einfaches Opt-Out möglich ist und Daten auf Wunsch der Verbraucher zeitnah und nachweislich gelöscht werden.
  • Klare Formulierung aller geplanten Methoden und Zwecke für Datensammlung: Dies ist beispielsweise notwendig, wenn Unternehmen Daten automatisch mit Cookies und zur Profilerstellung sammeln. Betreiber der Websites müssen dann in dem Dokument ebenfalls aufführen, worin die Risiken dieser Informationserfassung für ihre Kunden liegen und welche entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen die Unternehmen integriert haben. Basis hierfür sind rechtlich einwandfrei formulierte Texte für die Folgenabschätzung. Gleichzeitig sind Unternehmen angehalten, die gesamte Kommunikation mit dem Kunden und alle gesammelten Informationen zu speichern und deren Sicherheit zu gewährleisten.
  • Kunden über die Art, Verwendung und Zuständigkeit der persönlichen Daten Auskunft geben – und das möglichst zeitnah: Das kann ganz schön aufwändig sein, denn Unternehmen müssen genau angeben, welche Instanzen Daten in welchem Umfang sammeln und wer der zuständige Datenbeauftragte ist. Um das zu gewährleisten, sind geordnete Prozesse notwendig, damit sich Kundenanfragen schnell herausfiltern und in ausreichendem Maß beantworten lassen.

Consumer-First-Marketing

Es gibt eine Menge Vorschriften, die Unternehmen künftig beachten müssen. Auch die angepeilte Höhe etwaiger Strafen zwingt zu schnellen Handeln und Einhaltung der neuen Regelungen. Aber: Die DSGVO dürfte Marketers in einem Punkt sehr erfreuen: Personalisierte Werbung ist gesetzlich erlaubt! Während früher alle Daten, die nicht im Telefonbuch standen, nicht für Marketingzwecke genutzt werden durften, ist dies nun anders. Stellen Unternehmen den Schutz von personenbezogenen Daten auf ihrer Unternehmens-Webseite sicher und haben sie eine Erlaubnis eingeholt, können Firmen Neukunden direkt ansprechen. Basis hierfür schaffen sie mit einer geordneten Data Warehouse-Architektur und einer übersichtlichen Datenerfassung als Fundament für ein personalisiertes Marketing. Dabei darf der entsprechende Datenschutz natürlich nicht vergessen werden.

Vor diesem Hintergrund sollte Unternehmen schnell klar sein, dass die DSGVO neben allen anstehenden Herausforderungen auch eine große Chance bietet: Denn mit richtig gesammelt und korrekt abgelegten Daten lassen sich hyper-personalisierte Botschaften an Verbraucher senden. Wer sich immer noch unklar über die Anforderungen der DSGVO ist, findet im Internet diverse Hilfestellungen.

Tags

  • Digital Marketing